Nur wer eine Risikobeurteilung durchführt,
kann diese Frage beantworten.
Als Hersteller von Produkten sind Sie zur Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung verpflichtet. Ziel des Gesetzgebers ist, dass ausschließlich sichere Produkte auf den Markt kommen.
- Niederspannungsrichtlinie (RL 2006/95)
- EMV-Richtlinie (EMV, RL 2004/108)
- Messgeräterichtlinie (RL 2004/22)
- ATEX-Richtlinie (RL 94/9)
- Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG)
- Verordnung über Medizinprodukte (2017/745/EU)
Diese Richtlinien legen fest, dass die technischen Unterlagen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten müssen.
Die Verantwortung dafür können wir Ihnen nicht abnehmen. Bei der Erstellung der Risikobeurteilung können wie Sie jedoch tatkräftig unterstützen und unsere Fachkompetenz und Erfahrung dort einbringen, wo sie benötigt wird.
Wir kennen die komplexen technischen Rechtsvorschriften von der CE-Kennzeichnung über die Risikobeurteilung bis zur Konformitätserklärung.